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Rechtsanwälte in Ungarn

Nach ungarischem Recht dürfen nur Personen eine Rechtsanwaltstätigkeit ausüben, die Mitglied einer örtlichen Anwaltskammer sind.

Die juristische Ausbildung nimmt in Ungarn 9 Universitätssemester in Anspruch, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Nach dem Abschluss sind die Juristen berechtigt, den Doktortitel zu führen. Wenn sie den Beruf des Rechtsanwaltes ausüben möchten, müssen sie eine Anstellung als Rechtsanwaltsanwärter in einer Anwaltskanzlei finden. In den 3 Jahren als Anwärter im Anstellungsverhältnis nehmen die Rechtsanwaltsanwärter unter der Leitung des/der sie beschäftigenden Rechtsanwalts/Rechtsanwälte an einer postgradualen Ausbildung teil. Während dieser Studienzeit dürfen sie nicht selbstständig handeln, keine eigenen Mandanten haben und lediglich solche Teilaufgaben unter Anleitung der sie beschäftigenden Rechtsanwälte verrichten, die ihren Qualifikationen und Erfahrungen entsprechen. Zum Abschluss dieses Praktikums müssen die Rechtsanwaltsanwärter vier spezielle, durch das Justizministerium abgehaltene schriftliche und mündliche Prüfungen über das geltende Recht ablegen. Ein Zeichen der Anerkennung für unsere berufliche und Lehrtätigkeit ist es, dass zahlreiche der äußerst erfahrenen Mitglieder unserer Kammer als Prüfer (so genannte Censoren) Jahr zu Jahr in die entsprechenden Prüfungskommissionen entsandt werden.

Die Anwaltskammer Budapest schreibt den Rechtsanwaltsanwärtern der in Budapest eingetragenen Kanzleien darüber hinaus weitere Lehrgänge vor, in deren Rahmen aus den Rechtsnormen und der Fachliteratur nicht zu erwerbende praktische Fähigkeiten und Erfahrungen an die jungen Kollegen vermittelt werden. BÜK sorgt zurzeit für die Ausbildung von etwa 1.200 Rechtsanwaltsanwärtern. Die nach den 3 Jahren als Rechtsanwaltsanwärter abzulegende Anwaltsprüfung berechtigt die jungen Kollegen zusammen mit der Erfüllung einiger anderer Bedingungen zur Aufnahme in die Kammer und zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs. Die in einer örtlichen Kammer eingetragenen Rechtsanwälte sind berechtigt, ihre Mandanten auf dem ganzen ungarischen Staatsgebiet ohne Einschränkung vor allen Gerichten und sonstigen Behörden zu vertreten. Ein Rechtsanwalt kann Mitglied ausschließlich einer einzigen örtlichen Anwaltskammer sein.

Die Regulierung der Tätigkeit in Ungarn niedergelassener Rechtsanwälte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in ihrem Heimatland berechtigt sind, als Rechtsanwalt zu praktizieren, fällt mit der ungarischen EU-Mitgliedschaft unter die Bestimmungen der Harmonisierung. Um sich mit der ungarischen Rechtspraxis und Rechtsterminologie vertraut zu machen, dürfen Personen, die sich mit der Absicht einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit in Ungarn niederlassen, zunächst nur als so genannte europäische Juristen tätig werden und Rechtsberatung leisten und dabei ausschließlich unter der in ihrem Heimatstaat erworbenen Berufsbezeichnung (z.B. Rechtsanwalt, solicitor, barrister, advocate, avocat, avvocato, адвокат, advokát, Δικηγóρος, usw.) auftreten. Nach drei Jahren ununterbrochener Tätigkeit in Ungarn müssen sie ihre angemessene Kompetenz auf dem Gebiet der ungarischen Rechtsnormen und Rechtsterminologie in einer von der Kammer organisierten Anhörung unter Beweis stellen. Im Erfolgsfall werden unsere Kollegen aus der Europäischen Union in diejenige örtliche Anwaltskammer aufgenommen, in deren Zuständigkeitsbereich sie künftig praktizieren wollen. Mit diesem Akt werden EU-Juristen zu vollberechtigten ungarischen Rechtsanwälten (ügyvéd) und können ihre Rechtsanwaltstätigkeit in ganz Ungarn mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Rechtsanwalt ungarischer Staatsangehörigkeit ausüben.

Für die aus Nichtmitgliedsstaaten (üblicherweise aus den USA, Kanada und Australien) stammenden und in Ungarn tätigen ausländischen Rechtsberater gilt eine abweichende Regelung, die einen beschränkteren Tätigkeitsbereich vorsieht. Sie dürfen ausschließlich über die Rechtsnormen ihres Heimatstaates sowie internationales Recht (also nicht über ungarisches Recht oder Gemeinschaftsrecht) Beratung erteilen.

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